NPD-Mann wegen Körperverletzung verurteilt
Die Rechnung ging für den NPD-Funktionär nicht auf: Andreas Theißen bleibt weiter wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung verurteilt. Er muss eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro zahlen.
Presseschau
Schweriner Volkszeitung vom 09.07.2009
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