Mob ohne Gesinnung
Ein halbes Jahr nach den Randalen von Bützow hat gestern das Amtsgericht Güstrow die Urteile wegen Landfriedensbruchs gesprochen: Drei Strafen zur Bewährung, zwei Verwarnungen. Ins Gefängnis muss nur ein Angeklagter.
Presseschau
Schweriner Volkszeitung vom 04.03.2008
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