Zahnschutz ist keine Waffe
Ein 19-Jähriger, der wegen des Mitführens eines Plastikzahnschutzes in Rostock während des G8-Gipfels angeklagt war, wurde vom Amtsgericht Rostock freigesprochen. Die Beißschiene sei nicht als Schutz bewaffnung zu werten, begründete die Richterin ihr Urteil. Gipfelgegner hatten den Prozess als "Höhepunkt der Reise nach Absurdistan" bezeichnet.
Presseschau
Schweriner Volkszeitung vom 10.11.2007
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