links-lang fetzt!

Wenn der Professor das rechte Auge zudrückt

Die Zulassung zu einer juristischen Promotion ist unabhängig vom politischen Bekenntnis. In einem demokratischen Rechtsstaat muss das so sein. Was aber, wenn das politische Bekenntnis gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist?

Presseschau

Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11.04.2016

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