Wenn der Professor das rechte Auge zudrückt
Die Zulassung zu einer juristischen Promotion ist unabhängig vom politischen Bekenntnis. In einem demokratischen Rechtsstaat muss das so sein. Was aber, wenn das politische Bekenntnis gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist?
Presseschau
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11.04.2016
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