Darf die Polizei die Nationalität von Kriminellen nennen?
In den beiden Polizei- präsidien Neubrandenburg und Rostock regeln "Präsidialverfügungen", was wie wann an die Medien weitergegeben wird. Der Nordkurier hat sich die Papiere angesehen.
Presseschau
Nordkurier vom 21.01.2016
Der vollständige Artikel kann im Archiv der Zeitung gelesen werden.
|