links-lang fetzt!

Muss KZ-Sanitäter Hubert Z. nun doch vor Gericht?

Das neue Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit bescheinigt dem hochbetagten SS-Mann von Auschwitz die eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit. Ob sich der 95-Jährige tatsächlich noch verantworten muss, wird das Oberlandesgericht Rostock entscheiden.

Presseschau

Nordkurier vom 24.11.2015

Der vollständige Artikel kann im Archiv der Zeitung gelesen werden.