Muss KZ-Sanitäter Hubert Z. nun doch vor Gericht?
Das neue Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit bescheinigt dem hochbetagten SS-Mann von Auschwitz die eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit. Ob sich der 95-Jährige tatsächlich noch verantworten muss, wird das Oberlandesgericht Rostock entscheiden.
Presseschau
Nordkurier vom 24.11.2015
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