Rederecht für NPD-Abgeordnete
Ordnungsmaßnahmen der Präsidentin des Landtages von Mecklenburg Vorpommern gegen zwei NPD-Landtagsabgeordnete im Juli 2014 waren unzulässig. Das hat heute das Landesverfassungsgericht in Greifswald entscheiden.
Presseschau
Blick nach Rechts vom 25.06.2015
Der vollständige Artikel kann im Archiv der Zeitung gelesen werden.
|