Butzow: Das letzte Urteil
Die Prozessakten um die Bluttat von Butzow können geschlossen werden. Die Tochter des Opfers hat keine Revision gegen das jüngste Urteil eingelegt und muss ins Gefängnis. Was bleibt, ist eine zerstörte Familie.
Presseschau
Nordkurier-Anklam vom 23.01.2015
Der vollständige Artikel kann im Archiv der Zeitung gelesen werden.
|