links-lang fetzt!

Anklamer Schläger müssen nicht ins Gefängnis

Wegen Körperverletzung und nicht wegen Landfriedensbruchs wurden die beiden Täter verurteilt. Da sie nicht vorbestraft sind, müssen sie aber nicht in den Knast.

Presseschau

Nordkurier-Anklam vom 22.09.2012

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