links-lang fetzt!

BGH: Thor-Steinar-Läden müssen schließen

Die Betreiber von Thor-Steinar-Geschäften müssen ihre Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages über das Sortiment in ihren Läden informieren. Andernfalls könne dies als arglistige Täuschung gewertet werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 06. Oktober 2010 veröffentlichten schriftlichen Urteil in Karlsruhe (Az.: XII ZR 192/08). Außerdem müssen zwei Läden schließen. Der BGH gab Räumungsklagen der Vermieter in Magdeburg und Berlin statt.

Presseschau

NPD-Blog vom 07.10.2010

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