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Heute um 17 Uhr wurde die antifaschistische Demonstration am 2. Juni in Schwerin durch das Ordnungsamt der Landeshauptstadt verboten. In der Verfügung wird argumentiert, dass die Polizei am 2. Juni das Recht auf Leben und Unversehrtheit aufgrund anreisender Autonomer nicht gewährleisten könne. "Der Versuch, aus Antifaschist_innen, die ihren Protest gegen rechtes Gedankengut äußern wollen, Terrorist_innen zu machen, ist ungeheuerlich", so Gerhard Hahn, Pressesprecher des Antifaschistischen Bündnis Mecklenburg-Vorpommern. "Mit dem Verbot wird das in der Verfassung verbriefte Recht auf Versammlungsfreiheit massiv beschnitten. In Absprache mit der Anmelderin, Angela Marquardt, haben wir uns dazu entschlossen, gegen die Verfügung zu klagen."