19.12.2002
NPD-Chef voller guter Vorsätze - Berufungsverhandlung macht für Maik Spiegelmacher aus drohender Gefängnis- eine Bewährungsstrafe
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Maik Spiegelmacher kann froh sein. Er muß nicht in den Knast. Eine Freiheitsstrafe von acht Monaten wegen Körperverletzung und Trunkenheit am Steuer wurde heute in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Stralsund in eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten umgewandelt. Dabei machte die Verhandlung zwei Dinge deutlich: Prügeleien unter Freunden, das kommt schon mal vor und muß nicht geahndet werden. Und: Die gute Absicht machts. Reue, Geständigkeit, Ausstiegsabsichten aus der rechten Szene und das Abschwören vom Alkohol bringt nicht nur ein- oder zweimal Strafmilderung, sondern auch drei-, vier- und fünfmal.
Denn so viele Verurteilungen konnte Maik Spiegelmacher schon vorweisen - angefangen von dem versuchten Mord über die schwere Körperverletzung und die Anstiftung zur Brandstiftung hin zur Trunkenheit am Steuer - bei denen ihm immer wieder eine günstige Sozialprognose ausgestellt wurde. Mit der faschistischen Gewalt sei es vorbei, der Alkohol fließe nicht mehr so recht und eine Familie hätte er auch schon mehr als einmal gehabt. Wäre da nicht der drohende Gefängnisaufenthalt, könnte Spiegelmacher sogar vielleicht bald einer ordentlichen Arbeit nachgehen. Wer will dem sonst so stolzen früheren Greifswalder Nationalsozialisten und heutigem NPD-Vorsitzenden da nicht noch eine Chance geben, wenn er dazu noch so demütig vor dem Gericht rumdruckst?
Aber auch Hans-Günter Eisenecker, NPD-Chef Mecklenburg-Vorpommerns und verteidigender Anwalt, durfte in sich hineinlachen. Mit der Anerkennung des Tatvorwurfs der Trunkenheit am Steuer signalisierte er dem Gericht nicht nur eine angebliche - dann auch anerkannte - Kooperationsbereitschaft. In Absprache mit dem Staatsanwalt wurde die Anklage wegen Körperverletzung an einem Bekannten Spiegelmachers fallen gelassen. Sie wurde im Dezember des letzten Jahres mit mühsamen Befragungen vom Gericht ermittelt, die ein Licht auf den gegenseitigen Umgang in der rechten Szene geben...
Spiegelmacher dürfte sich nach der Urteilsverkündung gefreut haben, genau wie die Schar Nazi-Skins, die ihn begleiteten. Er muß nun einen Teil der Prozeßkosten übernehmen und 500 Euro an die Caritas überweisen - wobei ihm seine "Kameraden" sicherlich behilflich sein werden - und ein paar Unterschriften für 200 verrichtete Stunden gemeinnütziger Arbeit auftreiben. Das dürfte ihm nicht so schwer fallen wie die Auflage, sich drei Jahre lang bei keinen Straftaten erwischen zu lassen. Aber wenn, dann kann er ja nochmal aus der rechten Szene aussteigen. Denn gute Vorsätze gibt es bei Maik Spiegelmacher nicht nur zu Sylvester.
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Vorherige Verhandlung vor dem Amtsgericht Greifswald
Infos über Maik Spiegelmacher zur NPD-Demo am 1. September 2001 in Greifswald
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