05.07.2002
Recht ist was ein Staatsanwalt will - Provinzposse um den Speicher in Pasewalk
Folgende Info aus Pasewalk behandelt das Gerichtsverfahren, das aus dem Polizeiüberfall auf den Speicher in Pasewalk im November des letzten Jahren resultiert. Wie die Betroffenen weiter informieren, gab es außer einer Befragung noch keine weiteren Reaktionen auf ihre Anzeigen gegen die Polizei wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung. Weitere Infos gibs auf der Homepage des Speichers.
Den Anfang werden wir nie wirklich herauskristallisieren, die extremste Äußerung des Unwillen seitens der Staatsgewalt, fanden wir jedoch am 27.11.2001 in einer Polizeiaktion die noch immer Behörden und Institutionen beschäftigt.
Auf der unten genannten Web Site kann sich jeder einen Einblick über das geschehen verschaffen, bei weiterführendem Interesse wenden Sie sich bitte an die angegebenen Kontakte.
Es wurde auf der Grundlage der Aussage des Kay P. ein Durchsuchungsbeschluß vom Amtsgericht Pasewalk ausgestellt, diesen hat Staatsanwalt Levermann beantragt. Staatsanwalt Levermann leitete auch die Durchsuchung am 27.11.2001 in unserem Haus persönlich.
Bei den Aussagen des Kay P. ging es um Drogen in einem Ausmaß, das der "Zeuge" zu keinem Zeitpunkt konkretisieren konnte. Es wurde ein durch "Zeuge" P. Beschuldigter am 27.11.2001 festgenommen. Bei der Durchsuchung der auch vom Beschuldigten benutzten Räumlichkeiten in unserem Haus und bei der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten haben die an der Aktion beteiligten 200 Polizisten und Hunde und Staatsanwaltschaft offensichtlich keinerlei Beweismaterial für die Behauptungen des Kay P. gefunden.
Bei der kürzlich abgehaltenen "Gerichtsverhandlung" kam auch nichts an das Tageslicht was eine Schuld des Angeklagten hätte beweisen können. Der "Zeuge" P. schwankte innerhalb von Minuten in seinen Angaben über geleistete Zahlungen zwischen 5.000 und 15.000 DM, denselben Schwankungen unterlagen seine Angaben zur angeblich gekauften Menge der Drogen. Es war erst die Rede von 1 kg dann steigerte er sich auf 5, 10, 12, 15, oder vielleicht so in der Größenordnung. Der Richter Gosch wertet seine Ungenauigkeit als Wahrheit, welche Zahl auch immer. Das Protokoll der Hundestaffel ist nicht mehr auffindbar.
Der "Zeuge" P. durfte nicht oder erst nach deftigem Streit befragt werden. Telefonüberwachungsprotokolle ergaben, dass man sich gegenseitig anrief.
Ist das schon kriminell?
Inhalte wie : "Biste schon da?" "Jo" "Na denn komm ich mal vorbei" "Jo komm mal" "Machste auf" " Jo" sind schon Beweis für den größten Drogendeal der Geschichte Meck-Pomms.
Der Staatsanwalt Levermann konnte nicht vorlegen diese Menge Drogen sind gefunden worden, oder so und so viel Geld in Dealer üblicher Stückelung wurde gefunden.
Nichts dergleichen konnte angeführt werden.
Unserer Meinung nach war das Urteil schon Wochen vorher zwischen Richter und Staatsanwalt ausgemacht. Das Amtsgericht Pasewalk und der Staatsanwalt Levermann mußten mit der Verurteilung die Polizeiaktion im Nachhinein rechtfertigen.
Beide hatten also keinerlei objektive Urteilskraft. Bei einem Freispruch wäre allzu deutlich, dass der Einsatz von 200 Polizisten und Hubschraubern und Hundestaffel, der Sachschaden von 20.000 Euro und die Behandlung der 7 Jugendlichen völlig Überzogen waren. Die Entscheidung zu diesem Einsatz beruhte lediglich auf der Aussage des "Zeugen" P. Diffamieren und Denunzieren um des eigenen Vorteils willen wird wieder Mode in Deutschland. Denn durch seine Aussage erkaufte sich der P. seine Freiheit. Er hätte jede Person, mit der er schon mal telefoniert hatte, nennen können, schöne Aussichten!
Wenn Jungnazis, Neofaschisten oder so genannte Glatzen die Jugendlichen anderer Stilrichtungen in SS-Manier als die "Zecken" am Deutschen Volk bezeichnen, ist das ein Ausdruck ihrer geistigen Armut und des totalitären Grundgedankengutes, das sie in sich tragen. Wie werten wir jetzt die Übernahme dieses Vokabulars in den Sprachgebrauch des Staatsanwalt oder des Richters, für diese ist das freie Jungendzentrum ein "Zeckentreff"!!
Wenn solche Staatsanwälte und Richter über Jugendliche aus unserem Umfeld zu richten und zu urteilen haben, steht wohl klar fest, was gesprochen wird, und das ist bestimmt nicht Recht.
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