links-lang fetzt!

05.05.2002
Neonazi-Kundgebung am Tag der Befreiung in Ahlbeck?


Ein Artikel aus der Regional-Ausgabe des Nordkurier vom 4. Mai.

Kreis prüft Antrag auf "Mahnwache" - Seebad Ahlbeck, ostvorpommersches Ordnungsamt und Polizei beraten

Der Kreis wird spätestens am Dienstagvormittag darüber entscheiden, ob am folgenden Mittwoch, 8. Mai, vor dem sowjetischen Ehrenmal in Ahlbeck eine so genannte Mahnwache abgehalten werden darf beziehungsweise ob sie mit Auflagen belegt werden wird. Das sagte gestern Kreis-Sprecher Christoph Krohn. Wie berichtet, war die Aktion bei der Gemeinde von einer Privatperson angemeldet worden, die von Insidern der rechten Szene zugerechnet wird. Am 8. Mai wird der Jahrestag der Befreiung von der Nazi-Diktatur begangen.

Der Kreis prüft jetzt unter anderem, ob die Privatperson mit Gruppierungen in Verbindung steht, denen einschlägige Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zur Last gelegt werden, erläuterte Krohn nach einer Beratung des ostvorpommerschen Ordnungsamtes mit der Polizei und mit der Gemeindeverwaltung. Bürgermeister Hans-Joachim Mohr (SPD) habe dabei darauf hingewiesen, dass die anmeldende Person bekanntlich der rechten Szene zuzuordnen ist, informierte in diesem Zusammenhang das Ahlbecker Ordnungsamt. Zum anderen habe der Verwaltungs-Chef auch daran erinnert, dass gerade Ahlbeck sensibel regieren muss: Im Seebad traten vor knapp zwei Jahren rechte Täter den obdachlosen Norbert Plath zu Tode.

Unterdessen kündigte die Kreis-PDS an, wie jedes Jahr Blumen am Ehrenmal niederlegen zu wollen. Von Rechtsextremen lasse man sich nicht provozieren, so Jörg Köppen von den Linkssozialisten.

05.05.2002
Nachschlag:

Die Kundgebung der Nazis fand nicht statt. Hier der Artikel aus dem Nordkurier vom 8. Mai:

"Mahnwache" zum 8. Mai Absage erteilt - Feiertagsgesetz als Argument

Der Kreis Ostvorpommern hat der für den heutigen 8. Mai angemeldeten, so genannten Mahnwache vor dem sowjetischen Ehrenmal in Ahlbeck eine Absage erteilt. Wie Christoph Krohn, persönlicher Referent der Landrätin, gestern mitteilte, sei dem Anmelder, den Insider der rechten Szene zuordnen, in einer Verfügung die Auflage erteilt worden, dass die Veranstaltung erst am 10. Mai stattfinden kann. Die Entscheidung basiere auf dem Feiertagsgesetz, denn nach Auffassung des Kreises widerspreche die geplante Veranstaltung dem Wesen des 8. Mai als Gedenktag für alle Opfer des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges.

So zeigten Flugblatt-Entwürfe, die vom Anmelder eingereicht wurden, weil sie bei der "Mahnwache" verteilt werden sollen, eine einseitige und geschichtsverfälschende Auffassung, sagte Krohn. Bürgern, die an diesem Tag nicht nur der deutschen Opfer der Hitler-Diktatur gedenken würden, werde darin "Hirnschädigung vorgeworfen", zitierte er.

Außerdem berufe sich der Kreis bei seiner Verfügung gegen die "Mahnwache" am 8. Mai auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem das sittliche Empfinden von Bürgern durch die Provokation solcher verfälschenden Meinungen verletzt werde, erklärte Krohn.

Der Kreis rechne aber damit, das die Privatperson, die im März auch die Demonstration von Rechtsextremen in Neubrandenburg angemeldet habe, gegen die Verfügung zu der Ahlbecker Aktion beim Verwaltungsgericht Rechtsmittel einlegen wird. Bis Redaktionsschluss gab es dazu aber keine weiteren Informationen.