Landtag stimmt Ermittlungen zu
Die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken kann Ermittlungen gegen den NPD-Fraktionschef im Landtag, Udo Pastörs, wegen des Verdachtes auf Volksverhetzung aufnehmen. Der Landtag legt keinen Widerspruch ein. Nach der von den Abgeordneten beschlossenen Geschäftsordnung muss die Präsidentin lediglich informiert werden.
Presseschau
Schweriner Volkszeitung vom 12.03.2009
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