links-lang fetzt!

Mob ohne Gesinnung

Ein halbes Jahr nach den Randalen von Bützow hat gestern das Amtsgericht Güstrow die Urteile wegen Landfriedensbruchs gesprochen: Drei Strafen zur Bewährung, zwei Verwarnungen. Ins Gefängnis muss nur ein Angeklagter.

Presseschau

Schweriner Volkszeitung vom 04.03.2008

Der vollständige Artikel kann im Archiv der Zeitung gelesen werden.