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20.12.2004
Nach Überfall auf griechischen Gastwirt Haftstrafen für Täter

Schwerin (dpa) Drei Jahre nach dem brutalen Angriff auf einen griechischen Gastwirt in Boizenburg, Kreis Ludwigslust, hat das Landgericht Schwerin die Haftstrafen aus der ersten Instanz im wesentlichen bestätigt. Die drei Täter im Alter zwischen 25 und 31 Jahren, die die Urteile des Amtsgerichts Hagenow angefochten hatten, wurden in der Berufungsverhandlung zu anderthalb, zwei und drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Das Gericht kam zu der Auffassung, dass die Männer aus ausländerfeindlicher Gesinnung handelten. Der Gastwirt erlitt bei dem Angriff schwere Kopfverletzungen. Wegen der Tat verließ der Mann, der seit 35 Jahren in Deutschland gelebt hatte, gemeinsam mit seiner Frau das Land. Die Verteidigung hatte gegen die Urteile des Amtsgerichts von 2003 Berufung eingelegt, um Bewährungsstrafen für ihre Mandanten zu erreichen.

Dafür seien keine Voraussetzungen gegeben, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Gericht folgte damit den Argumenten von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der damals 46 Jahre alte Gastwirt und Koch leidet seit dem Vorfall unter starken Einschränkungen seines Geruchs- und Geschmackssinns, seine Frau noch immer unter den psychischen Folgen der Tat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Schweriner Volkszeitung-Schwerin

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