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22.12.2003
Flüchtlingsrat kämpft weiter für Bleiberecht - Fachgremien empfehlen Kulanz im Fall von Asylbewerber Chudary Fayyaz
Stralsund. Ein Asylbewerber-Fall sorgt für Aufsehen. Chudary Fayyaz stammt aus Pakistan und ist 36 Jahre alt. 13 Jahre davon lebt er schon in der Hansestadt, ein Drittel seines Lebens. Der junge Mann fühlt sich in Stralsund zu Hause, hat die deutsche Sprache gelernt, Freunde gefunden. Nach so langer Zeit hofft er auf ein Bleiberecht. Das wird ihm jedoch verweigert.
Sein 1990 auf Religionsgründen beruhender Asylantrag wurde 1993 abgelehnt und die daraufhin erhobene Klage im Jahr 2002 (!) vom Verwaltungsgericht Greifswald abgewiesen. Nun setzt sich der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern für eine Lösung unter humanitären Gesichtspunkten ein (OZ berichtete letzten Mittwoch).
Die Vorstandsvorsitzende des Flüchtlingsrates, Hanni Gruttmann, hatte in einem Schreiben an den Oberbürgermeister, die Bürgerschaft, Kirchen und Organisationen auf eine Empfehlung der Härtefallkommission der Landesregierung verwiesen, die aufgrund der langen Verschleppung des Verfahrens für die Gewährung des Bleiberechts plädiert. Auch die Fachaufsicht, das Schweriner Innenministerium, habe die Stadtverwaltung zur Prüfung einer humanitären Lösung geraten.
Wie reagiert die Hansestadt darauf? Auf OZ-Anfrage stellte Pressesprecher Peter Koslik klar: "Der Sachstand ist unverändert." Die Ausländerbehörde bleibt bei ihrer Antwort, die sie bereits im November bei der Aufrollung des Falles durch die OZ (14. November, Seite 4: "Asylantrag schmorte 13 Jahre") gegeben hatte.
Die Behörde beruft sich auf die Ablehnung des Asylantrages durch das Bundesamt und die Klageabweisung durch das Verwaltungsgericht Greifswald. "Die Rechtskraft dieser Entscheidung trat am 07.08.2002 ein. Seit diesem Tag ist Herr Fayyaz vollziehbar zur Ausreise verpflichtet", heißt es in der Stellungnahme an die OZ. Und weiter: "Sämtliche Entscheidungen in Asylverfahren werden ausschließlich durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und ggf. durch die angerufenen Verwaltungsgerichte getroffen."
Die Ausländerbehörde selbst hätte "generell keinen Einfluss auf Entscheidungen in Asylverfahren und sei gesetzlich an die Entscheidungen des Bundesamtes und der Gerichte gebunden". Aus der Tatsache, dass es Chudary Fayyaz erlaubt wurde, sich für die Zeit des Klageverfahrens gegen die Ablehnung des Asylantrags weiterhin in Deutschland aufzuhalten, würde "leider kein Anspruch auf einen weiteren Aufenthalt" erwachsen.
E. GÜNTHER
Ostseezeitung-Stralsund
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